Unser Unternehmen widmet sich besonders den Nicht Residenten in Spanien. Wir bedienen sie in Ihrer eigenen Sprache - Französisch, Englisch und Deutsch - und, angesichts der eventuellen Schwierigkeiten beim Verständnis der spezifischen, in Ihrem Fall anwendbaren Gesetzgebung, bieten wir, u.a., die Möglichkeit, folgende Vorgänge in unseren Geschäftsräumen durchzuführen:
· Beantragung der Ausländersteuernummer N.I.E.
· Beantragung Aufenthaltsgenehmigung.
· Festsetzung, Anfertigung und Abwicklung der Einkommens- und Vermögenssteuer auf der Grundlage des Besitzes von Liegenschaften oder sonstigen ögensgegenständen in Spanien.
· Im Fall von juristischen Personen, Prüfung und Zahlung von Steuern im Fall von Handelstätigkeit; im Fall von Vermögensgesellschaften: Prüfung der Möglichkeit von steuerlichen Vergütungen.
· Prüfung im Rahmen von Immobilienverkäufen und, ggf., Beantragung der Rückzahlung von geleisteten Einbehaltung
· Maßnahmen im Zusammenhang mit Abwicklungen von in Spanien gemieteten Gütern - Immobilien, etc.
· Wenn Sie über ein Betriebsstätte in Spanien verfügen - gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit - alle diesbezüglichen Vorgänge in Verbindung mit der Buchhaltung, Steuern, Arbeitsrecht, etc.
· Eintragung von Fahrzeugen, Umschreibung von Führerscheinen, etc.