Unser Unternehmen widmet sich besonders den Nicht Residenten in Spanien. Wir bedienen sie in Ihrer eigenen Sprache - Französisch, Englisch und Deutsch - und, angesichts der eventuellen Schwierigkeiten beim Verständnis der spezifischen, in Ihrem Fall anwendbaren Gesetzgebung, bieten wir, u.a., die Möglichkeit, folgende Vorgänge in unseren Geschäftsräumen durchzuführen:

· Beantragung der Ausländersteuernummer N.I.E.

· Beantragung Aufenthaltsgenehmigung.

· Festsetzung, Anfertigung und Abwicklung der Einkommens- und Vermögenssteuer auf der Grundlage des Besitzes von Liegenschaften oder sonstigen ögensgegenständen in Spanien.

· Im Fall von juristischen Personen, Prüfung und Zahlung von Steuern im Fall von Handelstätigkeit; im Fall von Vermögensgesellschaften: Prüfung der Möglichkeit von steuerlichen Vergütungen.

· Prüfung im Rahmen von Immobilienverkäufen und, ggf., Beantragung der Rückzahlung von geleisteten Einbehaltung

· Maßnahmen im Zusammenhang mit Abwicklungen von in Spanien gemieteten Gütern - Immobilien, etc.

· Wenn Sie über ein Betriebsstätte in Spanien verfügen - gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit - alle diesbezüglichen Vorgänge in Verbindung mit der Buchhaltung, Steuern, Arbeitsrecht, etc.

· Eintragung von Fahrzeugen, Umschreibung von Führerscheinen, etc.